Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer
als auch Arbeitgeber umfassend im Arbeitsrecht.
Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsrecht oftmals nur sehr kurze Fristen gelten, um gegen eine Maßnahme vorzugehen. Es ist Ihnen daher unbedingt anzuraten, dass Sie sich im Konfliktfall schnellstmöglich mit uns in Kontakt setzen, damit wir Ihnen zunächst unverbindlich eine Ersteinschätzung geben und bei einem drohenden Fristablauf auch schnell reagieren können.
Unsere Kompetenzen im Arbeitsrecht:
- Kündigungen & Kündigungsschutzklagen
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und weiteren Vereinbarungen
- Abmahnung
- Aufhebungsverträge
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- Abfindungen
- Teilzeit, Befristung, Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Betriebsratsangelegenheiten
- Arbeitszeugnis
- Insolvenzarbeitsrecht
Unsere Leistungen für Arbeitnehmer
Probleme mit dem Arbeitgeber oder gar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sind nicht nur persönlich belastend, sondern können auch finanziell existenzbedrohend sein. Das Arbeitsrecht in Deutschland dient vornehmlich dem Arbeitnehmerschutz, weshalb Maßnahmen des Arbeitgebers (beispielsweise Abmahnung, Kündigung etc.) nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind und einer sorgfältigen Vorbereitung und rechtlichen Prüfung bedürfen.
Unsere Leistungen für Arbeitgeber
Sie sind Arbeitgeber und haben ein Problem mit einem oder mehreren Ihrer Mitarbeiter oder Sie ziehen einschneidende Maßnahmen, wie etwa eine Abmahnung oder eine Kündigung in Betracht? Gerne erörtern wir mit Ihnen, welche Optionen für Sie bestehen und wie Sie diese rechtssicher umsetzen können. Sollte bereits ein Rechtsstreit, insbesondere eine Kündigungsschutzklage anhängig sein, sind wir Ihr erfahrener Prozessrechtsvertreter vor Gericht.
Selbstverständlich sind wir aber auch Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die rechtssichere Gestaltung Verträgen und Vereinbarungen mit Arbeitnehmern geht.