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Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer
als auch Arbeitgeber umfassend im Arbeitsrecht.

Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsrecht oftmals nur sehr kurze Fristen gelten, um gegen eine Maßnahme vorzugehen. Es ist Ihnen daher unbedingt anzuraten, dass Sie sich im Konfliktfall schnellstmöglich mit uns in Kontakt setzen, damit wir Ihnen zunächst unverbindlich eine Ersteinschätzung geben und bei einem drohenden Fristablauf auch schnell reagieren können.

Unsere Kompetenzen im Arbeitsrecht:

  • Kündigungen & Kündigungsschutzklagen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und weiteren Vereinbarungen
  • Abmahnung
  • Aufhebungsverträge
  • Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Abfindungen
  • Teilzeit, Befristung, Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Betriebsratsangelegenheiten
  • Arbeitszeugnis
  • Insolvenzarbeitsrecht

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Unsere Leistungen für Arbeitnehmer

Probleme mit dem Arbeitgeber oder gar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sind nicht nur persönlich belastend, sondern können auch finanziell existenzbedrohend sein. Das Arbeitsrecht in Deutschland dient vornehmlich dem Arbeitnehmerschutz, weshalb Maßnahmen des Arbeitgebers (beispielsweise Abmahnung, Kündigung etc.) nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind und einer sorgfältigen Vorbereitung und rechtlichen Prüfung bedürfen.

Wir vertreten Sie als Arbeitnehmer, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Prüfung des Arbeitsvertrags und/oder Verhandlung mit dem (künftigen) Arbeitgeber.
  • Oftmals stehen bei Abschluss des Arbeitsvertrags zahlreiche Themen zur Diskussion, wie etwa Vergütungs- und Entgeltfragen, Urlaubsanspruch, Teilzeit, Befristung des Arbeitsvertrags oder Wettbewerbsverbote. Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit etwaiger Regelungen und setzen uns für Ihre Interessen ein.
  • Auch im Fall eines Aufhebungsvertrags sind zahlreiche Themen zu beachten (Beispiel: Abfindung, Formulierungen und Note im Arbeitszeugnis, Umgang mit offenen Ansprüchen), die wir gerne für Sie prüfen und mit Ihrem Arbeitgeber in Ihrem Interesse verhandeln.
  • Vertretung und Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und dagegen vorgehen wollen.
  • Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis und verhandeln dies mit Ihrem Arbeitgeber, wenn die Formulierungen nicht zu Ihren Gunsten ausgefallen sind. Die Tücken im Arbeitszeugnis liegen in bestimmten Formulierungen, die im Alltag oftmals als durchaus positiv empfunden werden, in der Zeugnissprache jedoch negativ belegt sein können.
  • Einen Anspruch auf Abfindung sieht das Gesetz zwar grundsätzlich nur in Ausnahmefällen vor. Allerdings sind Arbeitnehmer oftmals auch ohne, dass ein Rechtsgrund besteht, bereit, eine Abfindung zu bezahlen, um einen Kündigungsschutzprozess zu verhindern oder im Fall einer bereits eingereichten Kündigungsschutzklage, den Prozess zu beenden. Verlieren nach einer Kündigung daher keine Zeit und kontaktieren Sie uns unverzüglich.
  • Wir prüfen Ihre Kündigung, erheben ggf. Kündigungsschutzklage und vertreten Sie im Arbeitsgerichtsverfahren rund um die Themen fristlose Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, Sonderkündigungsschutz. Auch bei einer Änderungskündigung (Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen) sollten Sie sich über die Konsequenzen einer Zu- bzw. Absage im Klaren sein und uns frühzeitig kontaktieren, da eine etwaige Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen eingereicht werden muss.
  • Lohnstreitigkeiten, variable Vergütungen, Zielvereinbarungen, Bonuszahlungen, Provisionsvereinbarungen etc. führen oftmals zu Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern. Wir prüfen für Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen, machen etwaige Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend.
  • Oftmals stehen mit dem Arbeitsvertrag zahlreiche weitere Themen zur Diskussion, wie etwa Vergütungs- und Entgeltfortzahlungen, Mutterschutz, Urlaubsanspruch, Teilzeit, Befristung des Arbeitsvertrags oder Wettbewerbsverbote. Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit etwaiger Regelungen und setzen uns für Ihre Interessen ein.
  • Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet, stehen Arbeitnehmer oftmals vor einer Vielzahl an Fragen, beispielsweise wie mit nicht bezahlten Lohnforderungen umzugehen ist oder ob eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter rechtens ist. Mit umfangreicher insolvenzrechtlicher Erfahrung stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Unsere Leistungen für Arbeitgeber

Sie sind Arbeitgeber und haben ein Problem mit einem oder mehreren Ihrer Mitarbeiter oder Sie ziehen einschneidende Maßnahmen, wie etwa eine Abmahnung oder eine Kündigung in Betracht? Gerne erörtern wir mit Ihnen, welche Optionen für Sie bestehen und wie Sie diese rechtssicher umsetzen können. Sollte bereits ein Rechtsstreit, insbesondere eine Kündigungsschutzklage anhängig sein, sind wir Ihr erfahrener Prozessrechtsvertreter vor Gericht.

Selbstverständlich sind wir aber auch Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die rechtssichere Gestaltung Verträgen und Vereinbarungen mit Arbeitnehmern geht.

Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitgeber insbesondere zu folgenden Themen:

  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit Arbeitnehmern oder auch leitenden Angestellten (beispielsweise Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Vergütungs- oder Bonusvereinbarungen etc.).
  • Beratung rund um das Thema Ermahnung und Abmahnung von Arbeitnehmern.
  • Vorbereitung von Kündigungen (beispielsweise Vorbereitung einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen; Massenentlassungsanzeigen; Prüfung von Sonderkündigungsschutzrechten etwa wegen Schwangerschaft, Behinderteneigenschaft, Betriebsratsmitglieder oder Personalratsmitglieder etc.) sowie die rechtssichere Durchsetzung von Kündigungen.
  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen und/oder geltend gemachten Abfindungen.
  • Kündigung von Betriebsvereinbarungen.
  • Beratung, Prüfung und Abfassung von Arbeitszeugnissen.
  • Beratung zum Umfang und Grenzen des einem Arbeitgeber zustehenden Direktionsrecht. und zum Thema Änderungskündigung.
  • Rechtssichere Gestaltung von Umstrukturierungen.
  • Beratung und Vertretung zu weiteren Fragen im Arbeitsrecht, insbesondere zu. Teilzeitbeschäftigung, Lohnansprüche, Entgeltfortzahlungen, Urlaubsansprüche, Befristung von Arbeitsverhältnissen, betriebliche Mitbestimmungsrechte insbesondere Betriebsratsangelegenheiten etc.