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Haftungsrecht und Gewährleistungsrecht

Wir sind Ihr erfahrener Ansprechpartner in allen Bereichen des Haftungs- und Gewährleistungsrechts.

Haftungsrecht

Der private oder berufliche Alltag birgt zahlreiche Haftungsrisiken. Ein Unfall ist schnell passiert, beispielsweise im Straßenverkehr, in der Freizeit oder im Beruf (Beispiel: Behandlungsfehler, Konstruktionsfehler) und es stellt sich die Frage, wer haftet für einen Personenschaden (Körperverletzung oder Tötung), einen Sachschaden oder einen Vermögensschaden. Schäden können auch durch die Fehlerhaftigkeit eines Produkts entstehen und weitreichende Konsequenzen für den Schädiger wie auch den Geschädigten nach sich ziehen (sog. Produkt- und Produzentenhaftung).

Oftmals geht es dabei nicht mehr nur um die Frage eines Schadensersatzes, sondern weitere Positionen, wie etwa Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Nutzungsausfallentschädigung, Umsatz- und Gewinneinbußen oder die Übernahme von Behandlungskosten stehen in Streit. Häufig spielen bei der Abwicklung von Schadensfällen auch Einwendungen, wie etwa ein Mitverschulden oder ein Haftungsausschluss, eine bedeutende Rolle.

Wir stehen Ihnen zur Seite! Egal, ob Sie als Geschädigter oder als Schadensverursacher unsere Hilfe benötigen.

  • Wir prüfen die Haftung und Erfolgsaussichten eines Schadensersatzanspruchs und weiterer Ansprüche (beispielsweise Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden) oder erheben Einwendungen, wenn Sie in die Haftung genommen werden.
  • Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz und verhandeln mit der Gegenseite, einem Anwalt oder der Versicherung.
  • Wir vertreten Sie vor Gericht im Fall eines Prozesses.
  • Weigert sich Ihre Versicherung einen Schaden zu übernehmen, setzen wir uns für die Deckung ein – nötigenfalls auch vor Gericht.

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Bitte beachten Sie unbedingt auch die Fristen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag (Beispiel: fristgerechte Schadensmeldung), um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Daher gilt grundsätzlich: Setzen Sie sich im Schadensfall so früh wie möglich mit uns in Verbindung. Denn unser Ziel ist es, Ihre Rechte und Interessen effektiv durchzusetzen und zu verteidigen, weshalb wertvolle Zeit nicht ungenutzt verstreichen sollte.

Und übrigens: Wenn wir Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber der Gegenseite und dessen Haftpflichtversicherung durchsetzen, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch verpflichtet, Ihnen die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

Gewährleistungsrecht

Das Gewährleistungsrecht sieht vor, dass ein Verkäufer oder Werkunternehmer im Fall eines Mangels oder Defekts haftet. Oftmals zieht sich ein Verkäufer auf die Behauptung zurück, dass die "Garantie abgelaufen" sei, "es keine Garantie gebe" oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung beziehungsweise Gewährleistung ausschließen würden. Mit einer solchen Behauptung müssen Sie sich als Käufer regelmäßig nicht zufriedengeben. Denn im Fall eines von Ihnen unverschuldeten Defekts beziehungsweise eines Mangels der Ware sieht das Gewährleistungsrecht vor, dass Sie Ihre Gewährleistungsrechte innerhalb von zwei Jahren geltend machen können. Zwar gibt es Möglichkeiten die Gewährleistungsrechte zu begrenzen oder auszuschließen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall und klären Sie auf, welche Rechte Ihnen tatsächlich zustehen.

Wir verteidigen Sie auch, wenn Sie aufgrund eines Gewährleistungs- oder Garantiefalls in Anspruch genommen werden. Auch hier gibt es zahlreiche Einwendungen, die vorgebracht werden können, um den Anspruch zu minimieren oder gar auszuschließen. Gerne beraten und vertreten wir Sie.

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