Zivilrecht
das auch als Bürgerliches Recht oder Privatrecht bezeichnet wird,
regelt die Rechte und Pflichten zwischen Rechtssubjekten (Privatpersonen oder Unternehmen).
Unsere Kompetenzen im Allgemeinen Zivilrecht:
- Kaufvertragsrecht
- Dienstvertragsrecht
- Werkvertragsrecht
- Mietrecht
- Vertragsgestaltung
- Prozessvertretung
- Schadensersatz
- Rücktritt
- Nacherfüllung
- Anspruch auf Zahlung bzw. Lieferung/Leistung
- Herausgabeansprüche
Jeder Vertrag, den Sie verhandeln oder abschließen, findet seine Grundlage im Zivilrecht. Im Rahmen der Vertragserfüllung prallen dann häufig gegenläufige Interessen aufeinander oder Leistungen werden nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht. Im Streitfall stehen wir Ihnen zur Seite.
SIE SIND IN EINE ZIVILRECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG INVOLVIERT?
Wir vertreten Sie in diversen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche, etwa auf Zahlung, Lieferung bzw. Leistung, Nacherfüllung, Rückgewähr, Herausgabe oder Schadensersatz durchgesetzt werden.
Natürlich sind wir auch Ihr erfahrener Rechtsbeistand, wenn es darum geht, solche Ansprüche – wenn Sie Ihnen gegenüber geltend gemacht werden – abzuwehren.
SIE WOLLEN EINEN VERTRAG BEI DEM IHRE INTERESSEN RECHTSSICHER ZUR GELTUNG KOMMEN?
Wir stehen Ihnen im Übrigen auch zur Seite, wenn es darum geht einen Vertrag (beispielsweise Mietvertrag, Erbvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Handels- und Gesellschaftsvertrag) so zu gestalten, dass Ihre Interessen rechtssicher in einem Vertragswerk zur Geltung kommen. Gerne verhandeln wir auch für Sie die Verträge mit der Gegenseite oder überprüfen Vertragsentwürfe, die Ihnen zugeleitet werden.