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Unsere Anwaltskanzlei

Die Gründerin und Inhaberin der Kanzlei, Frau Dr. Sarah Tobuschat, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Sie absolvierte das Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Stuttgart und durchlief dabei verschiedene Stationen, u.a. beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft Ulm, beim Arbeitgeberverband der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (bayme vbm) sowie verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien.

Für Ihre Dissertation im Haftungs- und Gewährleistungsrecht wurde Ihr von der Universität Augsburg im Jahr 2015 der Titel - Doktor der Rechte - verliehen.

Frau Dr. Tobuschat war vor der Gründung ihrer eigenen Kanzlei einige Jahre als angestellte Rechtsanwältin bei einer renommierten und überregional bekannten Münchner Rechtsanwaltskanzlei tätig und hat in diesem Zusammenhang eine Vielzahl an Gerichtsprozessen in der Bundesrepublik Deutschland über verschiedene Instanzen hinweg geführt.

Seit 2020 ist Frau Dr. Tobuschat zudem als Dozentin an der Internationalen Hochschule (IU) im Zivil-, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.

Publikationen von Frau Dr. Sarah Tobuschat:

  • Kaufgewährleistung und Produkthaftung bei Generativen Fertigungsdienstleistungen
    (LIT-Verlag Münster, 2016, 310 Seiten, ISBN 9783643134011)

  • Geschäftsgeheimnisse in der Insolvenz
    GRUR-Prax 2019, 248 Seiten (mit Dr. Michael Schuster)

Häufige gestellte Fragen

Im Folgenden beantworten wir Ihnen erste Fragen, die uns häufig im Rahmen unserer Anwaltstätigkeit gestellt werden.
Wir wissen aber natürlich auch, dass sich Sachverhalte und Fragen am einfachsten persönlich besprechen lassen.
Kontaktieren Sie uns daher gerne unverbindlich und wir besprechen Ihre Fragen.

  • Diese Frage lässt sich leider – wie so oft – nicht pauschal mit ja oder nein beantworten. Zahlreiche Auseinandersetzungen regeln sich im Alltag auch ohne die Hinzuziehung von Rechtsanwälten oder Gerichten. Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus können wir aber festhalten, dass oftmals erst durch die Hinzuziehung eines kämpferischen Anwalts Bewegung in die Angelegenheit kommt. Insbesondere ignorierende oder resistente Anspruchsgegner sehen sich häufig erst dann veranlasst, zu reagieren und ggf. den Anspruch zu erfüllen, wenn sie Post von uns bekommen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts hat daher ein nicht unerhebliches Druckpotential.

    Ist bereits eine Zivilklage vor Gericht anhängig, müssen sich die Parteien beim Landgericht und Oberlandesgericht sogar von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. In einem solchen Fall haben Sie daher keine Wahl, sondern Sie müssen einen Rechtsanwalt bestellen, wenn Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen.

    Darüber hinaus erhalten nur Rechtsanwälte vollständige Einsicht in behördliche oder gerichtliche Akten (z.B. Ermittlungsakten), deren Inhalt so bedeutsam ist, um mit demselben Kenntnisstand und auf Augenhöhe mit der Staatsanwaltschaft oder den Richtern zu verhandeln. Unter Umständen können wir für Sie auch die Einstellung des Verfahrens erwirken, sodass Ihnen etwa ein Gerichtsprozess erspart bleibt.

  • Grundsätzlich gilt: Sie sollten so früh wie möglich mit uns in Kontakt treten. Hintergrund ist, dass es im deutschen Rechtssystem zahlreiche Fristen gibt, die es einzuhalten gilt, wenn eine rechtskräftige Entscheidung zu Ihren Ungunsten verhindert werden soll. Wurde Ihnen zum Beispiel eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber zugestellt oder haben Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie uns unverzüglich kontaktieren, damit wir die geltenden kurzen Fristen einhalten können.

  • Die Tätigkeit eines Anwalts ist von Gesetzes wegen vergütungspflichtig. Für die Vergütung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Gebühren für verschiedene Tätigkeiten und Rechtsbereiche festlegt. In vielen Fällen ist es aber auch möglich auf Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarung zwischen dem Anwalt und dem Mandanten abzurechnen. Insoweit besteht auch die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, sodass Sie als Mandant Kostensicherheit haben. Sprechen Sie uns daher gerne mit Ihrem Anliegen an.

    Übrigens: Sofern wir für Sie Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen, sind die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren von der Gegenseite zu erstatten. Im zivilgerichtlichen Verfahren sind die entstandenen Kosten für Ihren Rechtsanwalt ebenso von der unterliegenden Partei zu erstatten. Gleiches gilt, wenn sich der Schuldner mit einer Leistung im Verzug befindet und durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts der Forderung Nachdruck verliehen werden soll.

  • Wenn Sie in Bezug auf den Mandatsgegenstand rechtsschutzversichert sind, müssen Sie uns nur die relevanten Versicherungsunterlagen/-angaben zur Verfügung stellen. Wir übernehmen im Anschluss die Korrespondenz mit der Versicherung, stellen eine Deckungsanfrage und rechnen unsere Leistungen – sofern die Deckung übernommen wurde – direkt gegenüber der Versicherung ab.

  • Auf unserer Homepage finden Sie nur die Rechtsgebiete, in denen wir schwerpunktmäßig tätig sind. Der juristische Alltag bringt es aber mit sich, dass wir uns auch mit weiteren Gesetzeswerken und Themen befassen müssen. Der Blick über den "Tellerrand" beziehungsweise in andere Rechtsgebiete gehört für einen Anwalt stets dazu. Scheuen Sie sich daher nicht, uns unverbindlich anzusprechen.

  • Natürlich! Wir sind in der gesamten Bundesrepublik zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und daher auch bundesweit für Sie tätig. Durch die digitale Ausstattung unserer Kanzlei ist die effektive Betreuung und Vertretung unserer Mandanten auch über große räumliche Distanzen unproblematisch.

  • Grundsätzlich gilt: Für Rechtsanwälte gibt es eine gesetzliche Schweigepflicht. Daher muss Ihnen kein Anliegen unangenehm sein. Neben der Tatsache, dass es für die anwaltliche Arbeit unerlässlich ist, umfassende und vollständige Informationen von den Mandanten zu erhalten, ist es – wie die Erfahrung zeigt – auch für Mandanten regelmäßig erleichternd, wenn Sie mit ihrem Rechtsbeistand über die häufig konflikt- und emotional aufgeladenen Situationen offen sprechen können.

  • Sie können uns grundsätzlich auch außerhalb der gängigen Geschäftszeiten erreichen. Am besten schreiben Sie uns eine E-Mail an oder Sie sprechen uns über das Kontaktformular an. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, hinterlassen Ihre Telefonnummer und wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

    Unsere Telefone sind außerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf unsere Notfallnummer umgeleitet, sodass eine Kontaktaufnahme auch telefonisch erfolgen kann.