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Erbrecht

VOR DEM ERBFALL - NACHFOLGEPLANUNG


Wenn Sie als Erblasser Ihre Nachfolge nicht regeln, greift die gesetzliche Erbfolge. Doch sind Sie sich sicher, dass die gesetzliche Erbfolge auch Ihrem "letzten Willen" entspricht? Wir stehen Ihnen mit unserer Kompetenz und Erfahrung zur Seite, egal ob Sie Ihren Erbfall regeln wollen oder ob ein Erbfall bereits eingetreten ist.

Im Rahmen einer Ihren Wünschen entsprechenden Nachfolgeplanung gestalten wir mit Ihnen Ihre vermögensrechtliche Nachfolge. Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig und müssen individuell auf Ihre konkreten Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten und rechtswirksam gestaltet werden. Die letztwillige Verfügung kann ein (Einzel-) Testament sein, ein gemeinschaftliches Testament bzw. "Berliner Testament" mit Ihrem Ehepartner oder auch ein Erbvertrag sein. Auch besteht die Möglichkeit, dass die Erbfolge schon zu Ihren Lebzeiten erfolgt und Sie Ihren Angehörigen im Rahmen der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge Ihr Vermögen oder Teile davon übertragen, beispielsweise um Erbschaftssteuer zu sparen.

Manchmal wünschen sich Erblasser auch, dass bestimmte Personen einzelne Gegenstände nach dem Tod des Erblassers erhalten sollen. Solche Zuwendungen als Vermächtnis durch Testament oder Erbvertrag festgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass zwischen den Begriffen "Erbe" und "Vermächtnis" erhebliche juristische Unterschiede bestehen, die es unbedingt zu beachten gilt, wenn man im schlimmsten Fall langwierige Streitigkeiten und Prozesse vermeiden will.

Wir planen mit Ihnen vorausschauend einen Erbfall:

  • Individuelle Beratung zu den Themen: Testament, Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Erbvertrag, Testamentsvollstreckung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen, Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsanspruch, Nießbrauchsrecht sowie Wohnrecht.
  • Wir erörtern mit Ihnen, welche Gestaltungsform für Sie geeignet ist und Ihrem letzten Willen rechtssicher Ausdruck verleihen kann.
  • Wir setzen die entsprechenden Entwürfe und Verträge auf und organisieren ein unter Umständen notwendiges weiteres Prozedere (Beispiel: notarielle Beurkundung)
  • Gerne beraten und entwerfen wir für Sie auch Generalvollmachten, individuelle Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

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NACH DEM ERBFALL


Nach dem Tod eines Angehörigen stehen die Hinterbliebenen neben der persönlichen Trauer häufig vor einer Vielzahl rechtlicher Fragen. In der Folge eines Erbfalls kommt es ebenso häufig vor, dass zwischen den Erben erhebliche Auseinandersetzungen entstehen, beispielsweise wenn es um den Umgang mit dem Nachlass geht, oder ein Angehöriger sich übergangen fühlt.

Wir beraten und vertreten Sie auch im Konfliktfall:

  • Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung im Nachlassfall, beispielsweise bei der Auseinandersetzung oder dem Austritt aus einer Erbengemeinschaft.
  • Wir beraten Sie zu etwaigen Alternativen, wie beispielsweise zu einem Verkauf des Erbteils, Erbauseinandersetzungsklage oder Teilungsversteigerung.
  • Wir vertreten Sie ebenso bei der Ausschlagung und Anfechtung von Testamenten.
  • Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit Familienangehörigen oder Miterben, dem Nachlassgericht sowie weiterer Behörden.
  • Prozessvertretung in Erbstreitigkeiten aller Art (Beispiel: Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Teilungsklage).

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